Sicherheitist
Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs nach ASiG: Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Brandschutzhelfer und Betriebsarzt. Rechtssicher dokumentiert, verständlich umgesetzt.
Alles, was das Gesetz verlangt. Aus einer Hand.
Ab dem ersten Beschäftigten muss jeder Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellen. Wir übernehmen das für Sie und kümmern uns um alles, was dazugehört.
Wie sicher ist Ihr Betrieb aufgestellt?
Acht Fragen, zwei Minuten. Am Ende sehen Sie auf der Ampel, wo Sie stehen, und welche Punkte Sie als Nächstes angehen sollten.
Wie viele Stunden Betreuung brauchen Sie?
Die DGUV Vorschrift 2 legt für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten feste Einsatzzeiten für die Grundbetreuung fest. Geben Sie Ihre Daten ein, wir rechnen grob vor.
Grobe Beispielrechnung zur Orientierung. Maßgeblich sind die DGUV Vorschrift 2 und die Zuordnung Ihres Betriebs über den WZ-Kode. Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung, die wir gemeinsam mit Ihnen ermitteln.
Angebot für diese Betreuung→Die nächsten Termine.
Offene Seminare in Musterstadt und online. Alle Schulungen bieten wir auch als Inhouse-Termin in Ihrem Betrieb an.
Beispieltermine für die Vorlage. Auf Ihrer Webseite pflegen Sie Ihre echten Termine.
In vier Schritten rechtssicher.
Wir klären Branche, Größe und Standorte und sagen Ihnen, welche Pflichten konkret gelten.
Wir sehen uns Arbeitsplätze, Maschinen und Abläufe vor Ort an und sprechen mit Ihren Teams.
Inklusive psychischer Belastung, mit klaren Maßnahmen, Zuständigkeiten und Fristen.
Unterweisungen, ASA-Sitzungen, Wiederholungsbegehungen und ein fester Ansprechpartner.
Das sagen Betriebe.
Hier erscheinen Ihre echten Bewertungen. Die folgenden Texte sind Beispiele für die Vorlage.
„Endlich eine Gefährdungsbeurteilung, die nicht im Ordner verstaubt. Die Maßnahmen sind konkret und machbar.“
„Die E-Learning-Unterweisung spart uns jedes Jahr zwei Tage Organisation. Die Nachweise kommen automatisch.“
„Bei der Prüfung durch die Berufsgenossenschaft lag alles griffbereit. Kein einziger Mangel.“
Häufige Fragen.
Brauche ich als kleiner Betrieb überhaupt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ja. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz muss jeder Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherstellen. Für Betriebe bis 10 Beschäftigte gibt es vereinfachte Modelle.
Was gehört zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?
Wir betrachten Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung, zum Beispiel über moderierte Workshops oder Befragungen. Daraus leiten wir Maßnahmen ab und dokumentieren sie so, wie es das Arbeitsschutzgesetz verlangt.
Wie oft müssen Unterweisungen stattfinden?
Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich, bei Jugendlichen halbjährlich. Viele Inhalte lassen sich per E-Learning vermitteln, ergänzt um arbeitsplatzbezogene Unterweisungen vor Ort.
Wie viele Brandschutzhelfer brauche ich?
In der Regel 5 % der Beschäftigten, bei erhöhter Brandgefährdung oder vielen Publikumsverkehr auch mehr. Wir prüfen das im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und bilden Ihre Teams aus.
Vermitteln Sie auch einen Betriebsarzt?
Ja. Wir arbeiten mit arbeitsmedizinischen Partnern zusammen und koordinieren Vorsorge, Begehungen und ASA-Sitzungen, sodass Sie nur einen Ansprechpartner haben.
Lassen Sie uns sprechen.
Kostenloses Erstgespräch, unverbindliches Angebot. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.